Schadschwellenprinzip
Nicht jeder Befall an Obstgehölzen ist bekämpfungswürdig. Aus wirtschaftlicher Sicht dürfen Kosten für die Verhinderung eines Schadens nicht höher sein als der Schaden selbst. Bei der Festlegung der wirtschaftlichen Schadensschwelle werden die möglichen Ertragsverluste den Bekämpfungskosten gegenübergestellt.