Pflegemaßnahmen
Zu den permanenten Pflegemaßnahmen zählen die Boden-, Pflanzen- und Fruchtpflege sowie der Pflanzenschutz. Die Bodenbearbeitung wird mit schonenden Arbeitsgeräten durchgeführt. Dabei wird die Mineralstoffernährung der Obstkulturen durch Boden- und Blattproben auf den Bedarf der Pflanzen abgestimmt.
Mulchen des Bodens
Die mit Gras bewachsenen Fahrgassen werden häufig gemulcht. So wird der Boden gleichmäßig mit Wasser, Humus und Nährstoffen versorgt. Zur Erneuerung des Fruchtholzes ist der Obstbaumschnitt ein wesentlicher Bestandteil der Pflanzenerziehung. Dadurch soll erreicht werden, dass die Früchte optimal ausgefärbt werden und die Lichteinstrahlung bestmöglich ausgenutzt wird.
Schädlingsbekämpfung
Zur Schädlingsbekämpfung werden vor allem natürliche Begrenzungsfaktoren eingesetzt. So werden Nützlinge besonders gefördert. Dadurch werden erheblich weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Zum Schutz der Pflanzen vor pilzlichen Erkrankungen und tierischen Schaderregern dürfen zugelassene nützlings- und gewässerschonende Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt werden.
Fruchtpflege
Die Maßnahmen der Fruchtpflege beziehen sich auf die Behangsregulierung. So werden etwa 50 Prozent der Anbaufläche beregnet, falls im Frühjahr Frost auftritt. Das Bestäuben der Blüten erfolgt mit gezielt aufgestellten Bienenvölkern. Und geschädigte oder zu kleine Früchte werden im Sommer per Hand ausgedünnt.
Pflanzenschutz
Der Pflanzenschutz nach den Richtlinien des Integrierten Obstanbaus wird nach dem Schadschwellenprinzip durchgeführt. Dafür kontrollieren die Erzeuger regelmäßig ihre Plantagen auf tierische und pflanzliche Schadenerreger und Nützlinge. Sie werden mit Hilfe verschiedener Kontrollverfahren zahlenmäßig erfasst. Wenn bestimmte, wirtschaftliche Schadwellen überschritten werden, werden vorzugsweise nützlingsschonende mechanische, biotechnische und biologische Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet und wenn notwendig auch in der integrierten Produktion zugelassene Pflanzenschutzmittel.